Der Gesetzgeber stellt in Sachen Sauberkeit und hinsichtlich Transporttemperatur höchste Anforderungen an Transporter, die penibel eingehalten werden müssen. Zum 1.1.2006 wurde in Deutschland erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass die Polizei und die BAG bei „normalen“ Kontrollen die Einhaltung der Verordnung überprüft und bei „augenscheinlich unhygienischen“ Laderäumen die im Laderaum befindlichen Lebensmittel, gleich ob verpackt oder unverpackt, an Ort und Stelle vernichten darf. Seit 2007 werden in stärkerem Umfang Überprüfungen durchgeführt und bei Verstoß hohe Bußgelder verhängt.
Es liegt im Interesse des Kunden und Verbrauchers, die gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verordnungen einzuhalten. Denn nur zufriedene Kunden kommen wieder.
Hier finden Sie nützliche Informationen und Auszüge aus Gesetzestexten, Verordnungen und Richtlinien, die für den Transport temperaturgeführter Waren wichtig bzw. verpflichtend sind.
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